Förderungen

FÖRDERUNGEN IM BEREICH BAUEN & WOHNEN

Der Markt Aidenbach hat sich seit Jahren zum Ziel gesetzt, den Ortskern zu stärken und Flächen zu sparen. Durch diesen Vorrang der Innenentwicklung soll der eigenständige und lebendige Charakter sowie die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion im Ortskern erhalten oder verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, betreibt die Marktgemeinde aktiv ein Leerstandsmanagement einige weitere Förderprogramme. Außer Acht zu lassen sind auch nicht die KfW-Fördermittel.

Im Rahmen der sozialen Wohnbauförderung hilft der Staat beim Bau oder Erwerb von Eigenwohnungen.

Der Freistaat Bayern und die Bayerische Landes-Boden-Kreditanstalt (Bayern Labo) bieten zinsverbilligte Darlehen sowie Kinderzuschüsse aus dem „Bayerischen Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum“ an. Neben dem staatlichen Baudarlehen aus dem Wohnungsbauprogramm kann zusätzlich oder alternativ auch das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm in Frage kommen.

LANDRATSAMT PASSAU

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Für die Schaffung von Mietwohnraum und für das Kommunale Wohnraumförderprogramm nach dem „Wohnungspakt Bayern“ ist die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Wohnungswesen, zuständig:

REGIERUNG VON NIEDERBAYERN

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Am 28.04.2020 hat der Marktrat ein weiteres, umfangreicheres Förderprogramm beschlossen. Ziel des Programms ist der Erhalt eines lebendigen Ortskerns. Im Geltungsbereich werden daher vor allem

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden,
  • Umbau- und Ausbaumaßnahmen in Geschäfts- und Gastronomieflächen zur Beseitigung von deutlichen Missständen und
  • Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

unterstützt. Die Förderung liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro, bei Geschäftsflächen maximal 15.000 Euro). Bei Interesse ist ein Antrag bei der Marktgemeinde einzureichen, im Anschluss wird sich Herr Riesinger von den ARC Architekten aus Bad Birnbach mit den Bauherren in Verbindung setzen, ihn beraten und prüfen, ob die Maßnahme der Förderrichtlinie entspricht. Diese Beratung ist für die Bauherren kostenlos! Im Anschluss unterzeichnen Marktgemeinde und Bauherr eine sogenannte Erhaltungs- und Gestaltungsvereinbarung und der Bauherr kann mit der Maßnahme beginnen.

MARKT AIDENBACH

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Die KfW-Bank stellt Fördermittel für enegetische Sanierungen zur Verfügung

LEERSTANDSMANAGEMENT DER ILE KLOSTERWINKEL

Neben der Ausweisung von Baugebieten betreibt der Markt Aidenbach im Hinblick auf das Flächensparen ein sogenanntes Leerstandsmanagement mit den Kommunen der ILE Klosterwinkel. Dieses verfolgt die Ziele, zum einen Leerstände zu aktivieren und zum anderen Baulücken im Ort zu schließen. Hier können sich immer wieder interessante Möglichkeiten für private Bauherrn ergeben. Kontaktieren Sie bei Interesse einfach unser Bauamt.

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Marktgemeinde die Sanierung leerstehender Gebäude mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 10.000 Euro), und zwar im gesamten Gemeindegebiet. Zudem können sich Bauherren auch in diesem Programm kostenlos von den ARC Architekten beraten lassen.

UNTERLAGEN ILE FÖRDERUNG

INFOBLATT ZUM ILE-FÖRDERPROGRAMM

Informationen zum kommunalen Förderprogramm Innenentwicklung der ILE Klosterwinkel

BAUAMT MARKT AIDENBACH

ARC ARCHITEKTEN

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Im Herbst 2020 erschien die erste ILE Klosterwinkel Förderfibel, ein übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Eigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel. Im September 2024 ist eine Neuauflage erschienen.

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Der Markt Aidenbach fördert den Neubau eigengenutzter Familienheime. Die Eigennutzung des Gebäudes muss mindestens die Hälfte der Wohnfläche betragen. Das zu bebauende Grundstück darf nur direkt vom Markt Aidenbach erworben worden sein. Der Neubau muss vom Antragsteller innerhalb von fünf Jahren gebaut und als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Förderhöhe und -bedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

MARKT AIDENBACH

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Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: